(Notwendigkeit der Auslegung eines Antrags auf Spitzenausgleich nach § 10 StromStG durch das Hauptzollamt nach Ablehnung der Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes – Keine Steuerentstehung bei bloßer Umwandlung von Wechselstrom in Gleichstrom – Steuergegenstand – Stromentnahme zwecks Aufladung einer Batterie – Entnahme von Strom aus einer Batterie nicht steuerbegünstigt)
Stromsteuervergünstigung: Auslegung des stromsteuerrechtlichen Unternehmensbegriffs; Festsetzungsverjährung: Bezeichnung des Prüfungsgegenstandes in einer Prüfungsanordnung – Beginn der Außenprüfung – Ablaufhemmung