Erneute unzulässige Richtervorlage zum Sportwettmonopol in Berlin – Unionsrechtswidrige und daher unanwendbare Norm nicht entscheidungserheblich iSd § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG – Zum Anwendungsbereich der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit im Bereich der Sportwetten
Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Handhabung der Vorlagepflicht an den EuGH nach Art 267 AEUV – hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Anwendung des Art 86 Abs 2 EG / Art 106 Abs 2 AEUV auf abfallrechtlichen Sachverhalt und Absehen von einer Vorlage an den EuGH
Ab- und Zurückschiebungshaftanordnung: Rechtswidrigkeit wegen Verstoßes gegen die EG-Richtlinie über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger bei Unterbringung des Betroffenen auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt