Wettbewerbsverstoß: Herabsetzung eines Mitbewerbers durch die Behauptung der widerrechtlichen Verwendung von fremden Betriebsgeheimnissen für die Herstellung seiner Produkte; Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles unter Einbeziehung der betroffenen Grundrechtspositionen; schutzwürdiges Interesse an der Information der potentiellen Kunden – Knochenzement III