(Aktivitätsvorbehalt bei einem Versicherungsunternehmen i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG a.F. und Betriebsführungsvertrag – In kaufmännischer Weise eingerichteter Betrieb – Auslagerung von Geschäftstätigkeiten auf eine Managementgesellschaft – Funktionale Betrachtungsweise)