Kartellschadensersatz für ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs: Darlegungslast eines an Preisabsprachen für Gleisoberbaumaterialien beteiligten Herstellungsunternehmen bei Einwendung einer Vorteilsausgleichung durch Schadensabwälzung auf die nachgelagerte Markstufe der Fahrgäste; Nichtberücksichtigung eines auszugleichenden Vorteils wegen unbilliger Entlastung der Kartellbeteiligten – Schienenkartell V
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