(Kein einheitlicher Erwerbsgegenstand bei wesentlicher Änderung des ursprünglich angebotenen Generalübernehmervertrags nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags – Bestimmtheitsgebot des § 119 Abs. 1 AO)
Zur Qualifizierung der Tätigkeit einer Personengesellschaft, die auf technische Übersetzungen spezialisiert ist – Verwirkung – rechtliches Gehör – keine Benachteiligung von Behinderten