Bestimmung des Veräußerungsgewinns bei Durchgangserwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft, wenn die Anwachsung nicht auf eine rechtsgeschäftliche Verfügung, sondern auf ein plötzlich und unerwartetes Ereignis (hier: Todesfall) zurückzuführen ist
Wohnungseigentumssache: Einordnung einer Streitigkeit über die persönliche Haftung eines Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände