Erfolgreiche Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 19 BVerfGG) im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit des § 217 StGB – jedoch kein Ausschluss gem § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG
Verletzung des Anspruchs auf Beratung und Beschlussfassung einer Gesetzesinitiative (Gesetzesinitiativrecht) nur in Ausnahmefällen – hier: Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Organstreitverfahren – Anträge auf Behandlung eines Gesetzentwurfs (“Ehe für alle”) im Rechtsausschuss zwecks Beschlussfassung im Bundestag vor Ablauf der Legislaturperiode jedenfalls offensichtlich unbegründet
Kapitalanleger-Musterverfahren: Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses; Prüfungsbefugnis des Oberlandesgerichts hinsichtlich des fehlenden Rechtsschutzinteresses des Antragsstellers