Nichtannahmebeschluss: Vorschriften des Waffengesetzes (juris: WaffG 2002) verletzen nicht das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) – kein grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende Maßnahmen, etwa auf ein Verbot von Sportwaffen
Nichtannahmebeschluss: Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 34 Abs 1 S 1 SGB V ) verfassungsrechtlich unbedenklich – insb keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes – kein Sonderopfer chronisch Kranker – keine Vorlagepflicht an den EuGH
Nichtannahmebeschluss: Regelungen zur Verkehrsflächenbereinigung im Beitrittsgebiet verfassungsgemäß – Erwerbsrecht der öffentlichen Hand sowie Kappungsgrenzen für Ankaufspreis (§§ 3 Abs 1, 5 Abs 1 VerkFlBerG) als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung – wegen faktischer Vorbelastung der betroffenen Grundstücke keine Eigentumsentziehung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Enteignung) – hier: Ankauf von Grundstücken, die öffentlicher Straße dienen