Nichtannahmebeschluss: Verfassungsmäßigkeit der Wasserentnahmegebühren nach §§ 47ff WasG ND – Insbesondere zur Rechtfertigung der Gebührenhöhe durch verfolgte Abgabenzwecke sowie zur Beachtung des Grundsatzes der Normenklarheit bzgl dieser Zwecksetzung
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Selbstbehalte im Verbrauchsteuerrecht – Keine Revisionszulassung bei bloßer Behauptung einer Verfassungswidrigkeit