Markenbeschwerdeverfahren – “IX (Bildmarke)” – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – “V oder U (Bildmarke)” – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – “IXI (Bildmarke)” – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – “X (Bildmarke)” – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Markenbeschwerdeverfahren – “N (Bildmarke)” – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – auf dem Gebiet der Schuhwaren werden häufig graphische Elemente verwendet, denen ein Hinweis auf den Hersteller entnommen wird
Werkvertrag: Kündigung des Bestellers bei Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten; Bemessung der dem Unternehmer nach der Kündigung zustehenden Vergütung