Ablehnung des Erlasses einer eA: Unzulässigkeit des eA-Antrags bei mangelnder Darlegung eines schweren Nachteils iSd § 32 Abs 1 BVerfGG – zudem offensichtliche Unzulässigkeit der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde wegen Versäumung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG sowie wegen bislang unzureichender Substantiierung eines Verfassungsverstoßes
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG) und allgemeinem Persönlichkeitsrecht (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) bei der Prüfung, ob und in welchem Umfang ein Unterlassungsanspruch gegen die öffentliche Präsentation eines Porträtbildes besteht – Präsentation des Bildes einer Minderjährigen in einem Kontext mit Gewalt und Kindesmissbrauch als schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts – Verletzung der Kunstfreiheit durch fehlende fachgerichtliche Abwägung bei der Bestimmung des Umfangs des Unterlassungsanspruchs