Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des durch die Patentverletzung erzielten Gewinns nach Verjährung des Schadensersatzanspruchs; Anspruch auf Rechnungslegung über den erzielten Gewinn, Gestehungskosten und betriebene Werbung – Spannungsversorgungsvorrichtung
(Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung sowie Teilwertabschreibung unbesicherter Forderungen aus Konzernlieferbeziehungen)