(Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 14.4.2011 IV R 8/10 – Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds – Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben – Teilwertvermutung)
Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR – Rücklagenbildung durch Einreichung des Jahresabschlusses – Konkretisierung der geplanten Investition – Unmöglichwerden einer geplanten Investition durch Betriebsaufgabe – Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit
(Verlängerte Festsetzungsfrist auch bei nachträglichem Richtigstellen der unrichtigen Angaben – Fall von geringer Bedeutung – anhängige Verfahren im Sinne von Art. 97 § 1 Abs. 7 EGAO)