(§ 7 Satz 2 GewStG verfassungsgemäß – Vermeidung von Steuerumgehungen – Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers – Rückwirkende Berichtigung eines in einer Gesetzesfassung unterlaufenen offensichtlichen Fehlers – Schutz von Dispositionen des Steuerpflichtigen – Kein Vertrauensschutz wegen Verwaltungsanweisung – Spannungsverhältnis von Rechtssicherheit und Vertrauensschutz zum Demokratieprinzip – Aufrechterhaltung von Steuervergünstigungen in der Zukunft)
Keine verlustbedingte Teilwertabschreibung einer atypisch stillen Beteiligung – Vorliegen einer atypischen oder einer typisch stillen Gesellschaft – Folgen der Unwirksamkeit eines Gesellschaftsvertrags – Fehlendes Mitunternehmerrisiko trotz vertraglicher Beteiligung an Wertsteigerungen des Betriebsvermögens – Zulässigkeit der Klage gegen einen Folgebescheid – Keine Bindungswirkung des Körperschaftsteuerbescheids gegenüber dem Gewerbesteuermessbescheid