Revision in Strafsachen: Prüfung der Einhaltung wesentlicher Förmlichkeiten im Freibeweisverfahren; Verbot der reformatio in peius bei Angabe unterschiedlicher Strafhöhen in der Urteilsformel und den Urteilsgründen
Richterablehnung: Zulässigkeit der Ablehnung des gesamten Spruchkörpers; Mitwirkung der abgelehnten Richter an der Entscheidung über ein eindeutig unzulässiges Ablehnungsgesuch
(Gesetzliche Unfallversicherung – Höhe der Verletztenrente – Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes – Diplom-Chemiker – Teilzeittätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss – Maßgeblichkeit des zum Unfallzeitpunkt lebensstandardsichernden Entgelts ungeachtet späterer Promotion – Abgrenzung: Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung – keine erhebliche Unbilligkeit iS von § 577 RVO – anzuwendendes Recht)