Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung durch eine „Treuhandzahlung“ zur Ablösung eines Bankkredits des späteren Insolvenzschuldners gegen eine Grundpfandrechtsübertragung und einen teilweisen Forderungsverzicht bzw. eine nachträgliche Umwandlung eines auftragsrechtlichen Erstattungsanspruchs in ein Darlehen
Einschränkung des Umfangs der Anfechtung das FG-Urteils in der Rechtsmittelbegründung im Vergleich zur Rechtsmitteleinlegung: Abgrenzung zwischen Teilrücknahme des Rechtsmittels, von vornherein beschränkter Anfechtung und dem Fehlen der notwendigen Begründung