(Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr – Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 104 Abs. 2 FGO – Keine Erhebung von Kosten einer Beweisaufnahme)
Fortführung der Rentenzusatzversicherung der ehemaligen Bahnversicherungsanstalt durch das Bundeseisenbahnvermögen für ehemalige Arbeitnehmer der Deutschen Bundesbahn
Fortführung der Rentenzusatzversicherung der ehemaligen Bahnversicherungsanstalt durch das Bundeseisenbahnvermögen für ehemalige Arbeitnehmer der Deutschen Bundesbahn