Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit – Gesellschafter-Geschäftsführer – Mehrheitsgesellschafter – Treuhandvertrag mit Dritten über die im Fall der Beendigung dieses Treuhandvertrags erfolgende Abtretung des überwiegenden Teils der Gesellschaftsanteile – Rechtsmacht – abhängige Beschäftigung – selbstständige Tätigkeit
Künstlersozialversicherung – Publizist – selbstständige Tätigkeit als geschäftsführender (Mit-)Gesellschafter einer Komplementär-GmbH (hier: GmbH & Co KG) und als Kommanditist mit maßgeblichem Einfluss auf die Gesellschaft – Gewinnentnahmen des geschäftsführenden (Mit-)Gesellschafters und Kommanditisten der GmbH & Co KG stellen zur Versicherungspflicht führendes Arbeitseinkommen im Sinne des KSVG dar