(Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung der im anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Großeltern (im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. April 2016 III R 68/13))
Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) – hier: Bestellung der Großeltern bei entgegenstehendem Willen des Kindes nicht dem Kindeswohl dienlich – Kein schwerer Nachteil (§ 93a Abs 2 Buchst a BVerfGG ) durch Behandlung einer aussichtslosen Anhörungsrüge als unzulässig
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung der Großeltern bei der Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) – familiäre Verbundenheit stellt für sich genommen Eignung als Vormund nicht in Frage – hier: Unzureichende fachgerichtliche Darlegung zur mangelnden Eignung der Großmutter als Vormundin für ihr Enkelkind – Gegenstandswertfestsetzung