Schutz der Familie (Art 6 Abs 1 GG) gebietet Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) – sowie zur verfassungsgerichtlichen Prüfungstiefe bzgl fachgerichtlicher Entscheidungen nach § 1779 BGB – hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen angegriffene Entscheidungen
Grundbuchberichtigungsanspruch bei einem zu Unrecht als Volkseigentum gebuchten Grundstück: Wahrung der Ausschlussfrist durch Anrufung eines unzuständigen Gerichts; Ablauf der Ausschlussfrist einen Monat nach Beendigung des durch den Eigentumsprätendenten eingeleiteten Restitutionsverfahrens
Kindesunterhalt: Unterhaltsbemessung bei Verletzung der Obliegenheit zur Realisierung von Vermögenswerten; Anspruch gegen Unterhaltspflichtigen auf Rückforderung von Schenkungen oder Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen