Vertragsärztliche Versorgung – Flexibilisierungsoptionen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes – kein Einfluss auf verfassungsrechtlich zulässigen Grundsatz bezüglich Vertragsarztsitz und vollem Versorgungsauftrag
Erledigung eines Organstreitverfahrens sowie eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens bzgl des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag vom 29.10.2004 über eine Verfassung für Europa – Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Gegenstandswertfestsetzung im Hauptsachverfahren über die Verfassungsbeschwerde auf 200.000 Euro, im diesbezüglichen eA-Verfahren auf 20.000 Euro