(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.6.2013 II R 5/11 – Befriedigungsfiktion des § 114a Satz 1 ZVG als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer)
„Partielle“ Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten Veräußerungsgeschäfts bei einem Grundstück, das –mit einem Erbbaurecht belastet– vom bisherigen Erbbauberechtigten angeschafft und nach Löschung des Erbbaurechts kurzfristig lastenfrei weiterveräußert wird
Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage bei Teilbetriebsabspaltung – Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung