Teilweise Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde: Unzureichende Substantiierung, soweit die Entziehung des Sorgerechts sowie eine Umgangsregelung angegriffen wird
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung eines Sexualdeliquenten in der Sicherungsverwahrung ohne Einholung eines aktuellen, externen Sachverständigengutachtens
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “POST” – zur Ablehnung von Richtern eines Senats wegen Besorgnis der Befangenheit: kein Vorliegen einer verfahrensfehlerhaften Verlängerung der Verfahrensdauer – Ladung einer Gutachterin, die zuvor im Auftrag der Markeninhaberin ein Gutachten erstellt hat, als sachverständige Zeugin, stellt keinen objektiv vernünftigen Grund für eine Befangenheit dar – kein Erwecken eines täuschenden Eindrucks
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses – hier: Ausstehen einer erstinstanzlichen Entscheidung nach über 15 Jahren – unzureichende Überwachung der Erstellung von Sachverständigengutachten, Bewilligung bzw Duldung von Fristüberschreitungen
Anspruch auf rechtliches Gehör – Einholung weiterer Sachverständigengutachten – Gestellung eines im Ausland ansässigen zu einem Auslandssachverhalt benannten Zeugen