(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung – Überbrückungsgeld gem § 51 StVollzG für Haftentlassene – Vermögen bei Zuflusszeitpunkt vor Antragstellung – keine zweckbestimmte Einnahme iS § 11 Abs 3 SGB 2)
Strafrestaussetzung: Fehlerhaftes Unterbleiben der Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens vor Ablehnung der Aussetzung; positive Legalprognose bei einem wegen eines Kapitalverbrechens oder Organisationsdelikts Verurteilten