Übernahme von Steuerberatungskosten ist Arbeitslohn – Nettolohnvereinbarung – Ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Kostenübernahme
Entscheidungen der Sozialversicherungsträger entfalten im Besteuerungsverfahren Bindungswirkung – Tatbestandswirkung eines Verwaltungsaktes – Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung