Ausnahmen vom Zeugnisverweigerungsrecht: Schlüssiger Vortrag des Beweisführers; Vornahme von auf das streitige Rechtsverhältnis sich beziehenden Handlungen durch einen vollmachtlosen Vertreter der Partei; Insolvenzschuldner als Rechtsvorgänger des beklagten Insolvenzverwalters im Prozess eines Gläubigers auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Vorliegen einer “beischlafähnlichen Handlung” durch Eindringen mit dem Daumen oder einem Finger in den Mund eines Kindes