Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch Zurechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung – Zu den Voraussetzungen für eine Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur Einkommenserzielung aus zusätzlicher Nebentätigkeit – hier: unzureichende fachgerichtliche Begründung für Erzielbarkeit eines monatlichen Bruttoverdienstes von ca 1740 € durch eine ungelernte Kraft – Grundrechtsverletzung durch Anrechnung eines Entgelts aus fiktiver Nebentätigkeit nicht hinreichend dargelegt – Festsetzung des Gegenstandswertes auf 8000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch Zurechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung – hier: unzureichende fachgerichtliche Begründung für Erzielbarkeit eines monatlichen Bruttoverdienstes von ca 1800 € durch ungelernte, körperlich behinderte Arbeitskraft – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verbot der Nutzung von Solarien für Minderjährige gem § 4 NiSG – Eingriff in allgemeine Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) betroffener Jugendlicher sowie in Erziehungsrecht (Art 6 Abs 2 GG) ihrer Eltern gerechtfertigt – zudem keine Verletzung der Betreibern von Solarien in Berufsausübungsfreiheit
Nichtannahmebeschluss: Geldauflage gem § 56b Abs 2 S 1 Nr 2 StGB berührt Schutzbereich des Art 2 Abs 2 S 2 GG nicht – hier: teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der nachträglichen Reduzierung (§ 56e StGB) einer als Bewährungsauflage erteilten Geldauflage – teilweise unzureichende Substantiierung mangels Vorlage fachgerichtlicher Entscheidungen