Arzt- und Krankenhaushaftung bei Geburtsschäden: Bindungswirkung eines Grund- und Teilurteils; Bejahung eines abgrenzbaren Teils des Gesundheitsschadens bei Mitverursachung der Gesundheitsverletzung
Markenbeschwerdeverfahren – “AZH-MultiBo/azh” – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Markenusurpation – keine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens – Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne