Nichtannahmebeschluss: Substantiierte Rüge einer Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG (Schutz der körperlichen Unversehrtheit) erfordert hinreichende Darlegung einer drohenden Gesundheitsgefährdung – hier: Auslieferung eines an Hepatitis C erkrankten Mazedoniers nach Bosnien-Herzegowina – Behandlungsbedürftigkeit nicht hinreichend dargelegt
Bestimmung anwendbaren Rechts für einen Arzthaftungsprozess wegen unzureichender Aufklärung eines deutschen Patienten über Nebenwirkungen der Medikamentierung einer Hepatitis C-Erkrankung in einem schweizer Universitätsspital