Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung – teilentgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an nahe Angehörige aufgrund eines vorab erstellten Konzepts
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung – Verletztenrente – Ruhen des Anspruchs auf Versorgungsbezüge gem § 65 BVG – Nichtberücksichtigung der Verletztenrente in Höhe des ruhenden Anspruchs auf eine Grundrente – verfassungskonforme Auslegung)