Kapitalanlagegesellschaft: Quotale Haftung der Gesellschafter eines in Form einer GbR betriebenen geschlossenen Immobilienfonds für Darlehensschulden der GbR; Aufklärungspflichten der objektfinanzierenden Bank gegenüber den Gesellschaftern
(Kein Erlass von Aussetzungszinsen nach § 237 AO, auch wenn die Aussetzung der Umsatzsteuer auf Meinungsverschiedenheiten der Steuerbehörden im Reverse-Charge-Verfahren beruht)
Zuführung zu Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung – Eintritt des Versorgungsfalls – Abgrenzung zwischen Altersrente und Berufsunfähigkeitsrente