Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Mobilfunkgerät sowie System zur Funkkommunikation unter Verwendung mindestens zweier Funksysteme (europäisches Patent)” – zur zulässigen Beschränkung des Patents – Unterschied zum Einspruchsverfahren – Erfordernis der Änderung der Patentansprüche – Änderung der Beschreibung reicht für wirksamen Beschränkungsantrag nicht aus
Kein Zuständigkeitsfortfall nach der Dublin II-VO des mit dem Erstantrag befassten Mitgliedstaates bei nicht nachgewiesenem dreimonatigen Aufenthalt des Asylbewerbers im EU-Ausland
Patentnichtigkeitssache: Schutzbereich eines Verfahrens zur Bearbeitung eines Halbzeugs; Schutz des unter Verwendung des Halbzeugs hergestellten Fertigprodukts – Wasserdichter Lederschuh