Abtretung des als Gewährleistungssicherheit einbehaltenen Restwerklohnanspruchs: Recht des Zessionars auf Ablösung des Einbehalts durch eine Gewährleistungsbürgschaft
(Verpflegung bei Seminaren grundsätzlich nicht steuerfrei – richtlinienkonforme Auslegung von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG – Aufteilung eines einheitlichen Entgelts für steuerfreie als auch steuerpflichtige Leistungen)