Abgrenzung von Insolvenzgläubigern und Neugläubigern: Einzelzwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss in einem nach Insolvenzverfahrenseröffnung begonnenen Rechtsstreit
(Zahlung des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts an Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren – positive Kenntnis des Arbeitgebers iSv. § 82 Satz 1 InsO)