(Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Entschädigungsklage wegen unangemessener Dauer eines Prozesskostenhilfeverfahrens – Verfahrensbeteiligter i.S. des § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG bei Insolvenz – Anforderungen an einen Antrag auf Prozesskostenhilfe)
Verfahrensunterbrechung durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Aufhebung der Vollziehung eines Duldungsbescheids, mit dem das FA eine Vermögensübertragung angefochten hat