Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmtheit von Bewährungsauflagen – Arbeitsauflage gem § 56b Abs 2 Nr 3 StGB nur bei Festsetzung einer Frist zur Erfüllung hinreichend bestimmt – hier: Verletzung der Art 2 Abs 2 S 2, 104 Abs 1 GG durch Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen eine ohne Fristende verhängte Arbeitsauflage
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 -Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 – Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 -Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt)
Beamtenstreik; Unvereinbarkeit mit tragenden Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums; völkerrechtliche Kollisionslage; Erledigung einer Disziplinarverfügung