Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung einer Geldentschädigung trotz Feststellung einer Verletzung der Menschenwürde des Beschwerdeführers infolge rechtswidriger Fesselung – Berücksichtigung der Eingriffsintensität bei Bestimmung von Art und Höhe des Ausgleichs