Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Datenchiffrierung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem (europäisches Patent)“ – zur Verteidigung durch Hilfsanträge nach Ablauf der im qualifizierten Hinweis gesetzten Frist in der mündlichen Verhandlung – Hilfsanträge stellen eine neue Verteidigungslinie dar und wurden nach der Mittagspause in der mündlichen Verhandlung eingereicht – Folgetermin am Vormittag des nächsten Tages – zur sachgerechten Auseinandersetzung mit diesen Hilfsanträgen – zur Entschuldigung der Verspätung des Vorbringens – von der Gegenseite erstmals thematisierte technische Problematik – Partei hatte aufgrund des Inhalts des qualifizierten Hinweises Anlass und ausreichend Zeit, die betreffende Problematik zu erkennen und auf sie einzugehen
Unterlassungsklage gegen die Veröffentlichung von Fotos im Internet: Einheitlicher Streitgegenstand bei Geltendmachung des Schutzes für Lichtbildwerke und für Lichtbilder; Lichtbildschutz für Fotografien von gemeinfreien Gemälden; öffentliche Zugänglichmachung von entgegen dem Fotografierverbot in einem kommunalen Museum gefertigten Fotos – Museumsfotos
Markenbeschwerdeverfahren – „MovieStar (Wort-Bild-Marke)/MOVISTAR (Unionswortmarke)“ – zur Erhebung der Einrede mangelnder Benutzung – keine hinreichende Darlegung und Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – Zurückweisung des Widerspruchs – Zulassung des verspäteten Vorbringens zur Benutzung der Widerspruchsmarke verzögert die Erledigung des Rechtsstreits nicht – nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichte eidesstattliche Versicherungen, die zuvor nur in Kopie vorlagen – keine Berücksichtigung – fehlende rechtzeitige Glaubhaftmachung – zu Mängeln bei den eingereichten eidesstattlichen Versicherungen
Nichtannahmebeschluss: Fachgerichtliche Rechtsausführungen in Entscheidungsgründen begründen für sich genommen regelmäßig keine Beschwerdebefugnis – hier: Störerhaftung des Access-Providers bei Urheberrechtsverletzungen – lediglich potentielle Auswirkung des Urteils des BGH vom 15.11.2016 (I ZR 174/14) nicht hinreichend