Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassener Geltendmachung entscheidungserheblicher Argumente im fachgerichtlichen Verfahren – hier: Empfang von Heimatsendern über Internet anstatt per TV-Satellitensignal (Parabolantenne) – zudem fehlende Anregung der Berufungszulassung vor Fachgerichten