(Anordnung des Vorbehalts der Nachprüfung im Wege einer Änderung nach § 129 AO – Begriff der “ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit” i.S.d. § 129 Satz 1 AO)
Veräußerung eines Betriebs gegen Kaufpreisraten – Verpächterwahlrecht – Annahme einer bloßen Verpachtung – wirtschaftliches Eigentum – Geschäfts- oder Firmenwert
Haftung des Steuerberaters: Nachweis fehlender Kausalität der unterbliebenen Aufklärung des Geschäftsführers über die Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung bei bestehender Handlungsalternative in Form eines Rangrücktritts