(Kinder- und Jugendhilfe – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Volljährige – Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Jugendhilfeträger – kein Anspruch nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 – fehlende Weiterleitung des Antrags – kein Anspruch nach § 102 Abs 1 SGB 10 – fehlende vorläufige Leistungserbringung – kein Anspruch nach § 104 Abs 1 S 1 SGB 10 – fehlendes Vorgehen gegen die Leistungsablehnung durch den Jugendhilfeträger)
Abzweigung des Kindergeldes an den Jugendhilfeträger bei Unterbringung des volljährigen Kindes gegen den Willen des Kindergeldberechtigten in einer betreuten Wohnform