Stattgebender Kammerbeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör begründet Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, soweit gesetzlich vorgesehen – hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch zivilgerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren trotz Antrags gem § 495a S 2 ZPO und ohne entsprechenden vorherigen Hinweis
Patentbeschwerdeverfahren – “Verfahren zum Betreiben einer Vorrichtung sowie Vorrichtung” – Prüfung der erfinderischen Tätigkeit – zur Nichtberücksichtigung von Merkmalen, die ein Optimierungsproblem bezüglich der Benutzerakzeptanz betreffen
Patentbeschwerdeverfahren – “Verfahren zum Messen des Lochdurchmessers einer Bohrung” – zur Prüfung der erfinderischen Tätigkeit – Nichtberücksichtigung von Merkmalen, die mathematische Methoden betreffen
Kaufvertrag: Keine Zurechnung von Willenserklärungen unbekannter Täter gegenüber Geschäftspartnern trotz Mitteilung der persönlichen Daten und der Kontoverbindung