Europarecht

Keine Freistellung von Unterhaltsansprüchen im Zusammenhang mit einem Embryonentransfer

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Familienrecht

Nichtannahmebeschluss: Vorrang der ehrenamtlichen Einzelvormundschaft vor der Amtsvormundschaft (§ 1791b Abs 1 S 1 BGB) gilt nur bzgl geeignetem Einzelvormund – vorliegend keine Verletzung von Grundrechten des betroffenen Kindes (Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG iVm Art 6 Abs 2 S 2 GG) durch familiengerichtliche Bestimmung des Jugendamtes als Amtsvormund anstatt des Verfahrenspflegers als Einzelvormund

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IT- und Medienrecht

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Gehörsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt

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Verwaltungsrecht

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Rückführung eines bereits abgeschobenen Ausländers und der Erteilung einer Duldung zwecks Eheschließung: mangelnde Darlegung eines schweren Nachteils bei Möglichkeit späterer Einreise (§§ 5 Abs 2, 11 Abs 8 AufenthG ) – zudem Unzulässigkeit der Hauptsache

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Verwaltungsrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG, hier iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG) an die Begründung der Abweisung einer Klage auf Zuerkennung internationalen Schutzes sowie auf Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten als offensichtlich unbegründet – Pflicht zur „tagesaktuellen“ Beurteilung der Sicherheitslage in Afghanistan steht Bildung einer insofern gefestigten obergerichtlichen Rspr entgegen, mithin keine Grundlage für Versagung subsidiären Schutzes wegen offensichtlicher Unbegründetheit – Gegenstandswertfestsetzung

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Arbeitsrecht

Verwaltungsgerichtlicher Kontrollumfang – haushaltsrechtlicher Gestaltungsspielraum einer IHK

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IT- und Medienrecht

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung nach Tunesien

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Familienrecht

Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentziehung gem §§ 1666, 1666a BGB, 49 FamFG bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung bzw bereits eingetretener erheblicher Schädigung der betroffenen Kinder sowie Verhältnismäßigkeit der Maßnahme – sowie zu Anforderungen an die Verfahrensgestaltung und insb an die Sachaufklärung in kindesschutzrechtlichen Eilverfahren

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