Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) – Ablehnung eines Antrags auf Zulassung eines Beistandes (§ 22 Abs 1 S 4 BVerfGG) mangels objektiver Sachdienlichkeit und subjektiver Erforderlichkeit – Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme eines Bevollmächtigten gem § 22 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht dargelegt
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mit Blick auf bereits vorliegende Rspr zur Beitragserhebung auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung – pauschales oder auf Mitwirkung in anderen Verfahren gestütztes Ablehnungsgesuch offensichtlich substanzlos
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins aufgrund des Gesundheitszustandes des Angeklagten – offensichtliche Unbegründetheit der Verfassungsbeschwerde, da nur valide und aktuelle ärztliche Stellungnahmen vorliegend die Einholung einer amtsärztlichen Stellungnahme notwendig gemacht hätten