Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch unzureichende Berücksichtigung dieses Grundrechts bei strafrechtlicher Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 Abs 2 Nr 1 Buchst b StGB) – hier: Plakatierung für “Aktion Ausländerrückführung”
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Mitwirkungspflichten des Antragstellers bei der Sachverhaltsaufklärung in sozialgerichtlichem Eilverfahren auf Leistung von Grundsicherung für Arbeitssuchende