Betriebliche Altersversorgung – Überführung in ein geändertes Versorgungssystem – Ausschluss von Arbeitnehmern, die bereits das 63. Lebensjahr vollendet haben – Verbot der Diskriminierung wegen des Alters
Versorgungsausgleich durch interne Teilung von berufsständischen Versorgungsanrechten: Tenorierung bei Bemessung der maßgeblichen Bezugsgröße in Punktwerten