Markenbeschwerdeverfahren – “In Kölle jebore” – blickfangmäßiger, dekorativer Gebrauch eines Zeichens auf Waren – keine Beschränkung der Benutzung auf diese Art – Möglichkeit der markenmäßigen Benutzung – originäre Unterscheidungskraft entfällt nicht
Markenrecht: Markenmäßige Verwendung von Symbolen ehemaliger Ostblockstaaten auf Bekleidungsstücken; Wegfall der durch die Markenanmeldung begründeten Erstbegehungsgefahr