Kein Anspruch auf Elterngeld wegen Überschreitens der Einkommensgrenze wegen einer „durch familienhaftes Zusammenleben geprägten Gemeinschaft“ trotz verschiedener Wohnorte der Eltern
Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für Druckerzeugnisse und über das Internet zugängliche journalistische oder literarische Angebote; Abgrenzung der Zeichenidentität von der Zeichenähnlichkeit bei den Wort-/Bildmarken „Kinderstube“ und „Kinder STUBE“; Beschränkung des Unterlassungsantrags auf werktitelmäßige Verwendung; Abmahnkostenerstattung und Kostenentscheidung bei mehreren Streitgegenständen und erfolgreicher Klage aufgrund eines nur nachrangig geltend gemachten Streitgegenstands – Kinderstube
(Kindergeld: Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden Elternteils (im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. April 2016 III R 68/13)
(Kindergeld: Vorrangiger Kindergeldanspruch des im anderen EU-Mitgliedstaat wohnenden Elternteils (im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. April 2016 III R 68/13)
(Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen – Keine Berücksichtigung von Scheidungsfolgekosten – Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 10.03.2016 VI R 38/13)