(Arbeitslosengeld II – Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung – Leistungen gem §§ 47, 51 ff StVollzG nach Haftentlassung – Einkommensberechnung – Verteilzeitraum für einmalige Einnahmen – Berücksichtigung der Zweckbestimmung des § 51 StVollzG für das Überbrückungsgeld – früherer Zufluss und Nichtverteilung des gem StVollzG gezahlten Eigen- und Hausgeldes – Angemessenheit der Unterkunftskosten – selbst genutzte Eigentumswohnung – Neben- bzw Betriebskosten – Berücksichtigung von Jahresbeträgen im Monat ihrer Fälligkeit)